Kosten

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Abrechnung und Kostenerstattung

Unsere Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und gelten für

  • Privat versicherte Patienten
  • Privat versicherte und beihilfeberechtigt Patienten
  • BG-Patienten (Arbeitsunfälle)
  • Selbstzahler (gesetzlich versicherte Patienten)

Privat versicherte Patienten

Wir rechnen nach den Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

Für alle unsere Leistungen können wir Ihnen einen Kostenvoranschlag zusenden, wenn Sie im Vorfeld Sicherheit bei der Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung, Beihilfestelle, PBeaKK, KVB oder anderen Leistungsträger wünschen.

Patienten mit Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall (BG-Fall)

Wir verfügen über eine Genehmigung der DGUV für die Durchführung und Abrechnung von kernspintomographischen (MRT) und computertomographischen (CT) Untersuchungen.

Mit einer Überweisung von Ihrem Durchgangsarzt (D-Arzt) können wir die angeordnete Untersuchung kurzfristig durchführen. Die Abrechnung erfolgt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG).

Selbstzahler, gesetzlich versicherte Patienten

Wir rechnen nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab. Sie haben die Möglichkeit, unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

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